Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Mr.Phone (Inhaber: Alican Karasu, Landstraße 99, 4020 Linz), nachfolgend "Auftragnehmer" genannt, und seinen Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reparaturauftrags oder Kaufangebots durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln (z.B. Beginn der Reparatur) erfolgen.
3. Leistungen und Reparaturen
Der Auftragnehmer führt Reparaturen an Mobiltelefonen, Tablets und anderen elektronischen Geräten durch. Die Reparatur erfolgt fachgerecht. Soweit nicht anders vereinbart, werden bei Reparaturen auch wiederaufbereitete oder gleichwertige Ersatzteile verwendet.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch die Reparatur (insbesondere bei Eingriffen in die Hardware) die Herstellergarantie erlöschen kann. Hierfür übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
4. Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe des Gerätes an den Auftragnehmer eine Sicherung seiner Daten (Backup) durchzuführen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten während der Reparatur.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung ist unmittelbar nach Erbringung der Leistung bzw. bei Abholung des Gerätes fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für durchgeführte Reparaturen und verbaute Ersatzteile gewährt der Auftragnehmer eine Gewährleistung von 6 Monaten, sofern es sich nicht um Verschleißteile handelt oder der Mangel auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen ist.
7. Abholung und Aufbewahrung
Reparierte Geräte sind zeitnah nach Fertigstellung abzuholen. Werden Geräte nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellungsanzeige abgeholt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, diese zu verwerten, um die offenen Forderungen zu decken.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Linz, sofern der Kunde Unternehmer ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.